Feuerwehrverein Trockenborn-Wolfersdorf
Der Verein hat die Aufgabe, den Feuerwehrgedanken nach dem Gesetz über den Brandschutz,
die allgemeine Hülle und den Katastrophenschutz zu fördern. Dieser Satzungszweck wird
insbesondere verwirklicht durch
– ideelle und materielle Unterstützung des Feuerwehrwesens in der Gemeinde
– Wahrnehmung der sozialen Belange der Feuerwehrangehörigen
– die Beratung der Aufgabenträger in Fragen des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des
Katastrophenschutzes
– die Betreuung der Jugendfeuerwehr
– Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Vereinsgesetzes vom 21.02.1990 GBI. Teil 1 Nr. 10.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie-eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
. Der Verein ist politisch und religiös neutral.
Dem Verein sollen angehören:
– Feuerwehrangehörige
– Mitglieder der Altersabteilung
– Ehrenmitglieder
– fördernde Mitglieder
– Mitglieder der Jugendfeuerwehr.