Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Trockenborn-Wolfersdorf am
11.04.2024 um 19:00 Uhr in Wolfersdorf,
Gaststätte „Schüssselgrund“
laden wir hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Trockenborn-Wolfersdorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der anwesenden Mitglieder (Stimmen) und der vertretenden Flächen sowie Verlesen der Tagesordnung
- Protokollkontrolle der letzten Vollversammlung
- Information über die Arbeit des Vorstandes seit der letzten Vollversammlung
- Diskussion und Beschluss neue Satzung
- Erläuterung mit nachfolgender Zurücknahme unseres Antrages auf Rücküberführung von Jagdflächen.
- Anfragen und Schlusswort
Die im TOP 4 zu beschließende neue Satzung liegt ab 18.03.2024 im Gemeindehaus Wolfersdorf Nr.24 zur Einsichtnahme aus.
Weiterhin ist die zu beschließende Satzung ab sofort in der Homepage der Gemeinde
https://www.trockenborn-wolfersdorf.info unter Vereine / Jagdgenossenschaft veröffentlicht.
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Gerhard Büchel
Wolfersdorf, 01.03.2024 Jagdvorsteher